06251 85550 87 info@syntect.de

Prüfung ortsfester elektrischer Betriebsmittel gemäß
DGUV-V3(BGV A3) DIN VDE 0105-100.

Wir sind Experten für die Prüfung ortsfester elektrischer Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3 DIN VDE 0105-100. 

R

Rechtssichere Prüfung & Dokumentation

R

Erfahrene & zertifizierte Elektrofachkräfte

Prüfung ortsfester elektrischer Betriebsmittel wie z.B. Schuko Steckdose

Vorteile einer Prüfung ortsfester elektrischer Betriebsmittel

Gerichtsfeste Dokumentation

Strukturierte Prüfabläufe in enger Absprache mit dem Kunden

Wahrung der Sicherheit von Mitarbeitern, Sachwerten und Prozessen

Inventarisierung mit Barcode in Excel-Datenbank

Erfüllung der gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen

Gewährleistung Ihres Versicherungsschutzes

Warum ortsfeste elektrische Betriebsmittel prüfen lassen?

Bei der Prüfung ortsfester elektrischer Betriebsmittel geht es in erste Linie darum Unfälle zu verhindern und somit Ihre Mitarbeiter zu schützen. Gerade bei einem fehlendem Isolationsschutz sind die folgen oft schweren Ausmaßes. Zudem verweigern viele Versicherer, bei fehlenden Prüfungen, Zahlungen die durch einen Zwischenfall entstehen.

Was sind ortsfeste elektrische Betriebsmittel?

Ortsfeste elektrische Betriebsmittel sind alle fest angebrachten Betriebsmittel und alle Betriebsmittel, die durch Ihre Masse nicht einfach bewegt werden können. Einfach ausgerückt sind ortsfeste elektrische Betriebsmittel an ihren Aufstellungsort gebunden. Dazu gehören auch alle Betriebsmittel die fest eingebaut sind, wie Motoren, Lampen, Schütze, Kühlschränke, Warmwasserspeicher, Elektroherde usw…

Wer darf ortsfeste elektrische Betriebsmittel prüfen?

Ortsfeste elektrische Betriebsmittel dürfen nur durch befähigte Personen und Elektrofachkräfte durchgeführt werden. Wiederholungsprüfungen dürfen auch durch unterwiesene Personen durchgeführt werden. Dies wird nach den Durchführungsanweisungen zu § 5 der Unfallverhütungsvorschrift „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ (BGV/GUV-V A3) geregelt. Nach neusten Festlegungen in der TRBS ist eine Prüfung durch elektrotechnisch unterwiesene Personen nicht mehr möglich. Jedoch kann in Zusammenarbeit mit einer Elektrofachkraft auch elektrotechnisch unterwiesene Personen Tätigkeiten übernehmen und die Elektrofachkraft unterstützen.

In welchen Abständen müssen ortsfeste elektrische Betriebsmittel geprüft werden?

Jeder Unternehmer hat dafür zu sorgen das bei der Benutzung von elektrischen Betriebsmitteln Gefahrenquellen ausgeschlossen bzw. begrenzt werden. Dafür ist sich nach § 5 der Unfallverhütungsvorschrift „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ zu richten um Art, Umfang und Fristen der erforderlichen Prüfungen zu ermitteln.

Die folgenden Prüffristen für ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel sind Richtwerte und gelten für normale Betriebs- und Umgebungsbedingungen. Bei sehr stark beanspruchten Umgebungen sind kürzere Prüffristen festzulegen.

Max. 4 Jahre 1 Jahr

1 Monat

Elektrische Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel Elektrische Anlagen und ortsfeste elektrische Betriebsmittel „in Betriebsstätten, Räumen und Anlagen besonderer Art“ (DIN VDE 0100 Gruppe 700) Schutzmaßnahmen mit Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen in nichtstationären Anlagen

Weitere Informationen zur Prüfung ortsfester elektrischer Betriebsmittel finden Sie auf der offiziellen Webseite der DGUV.

Haben Sie Fragen?

Gerne erstellen wir Ihnen ein unverbindliches Angebot!

Kontakt

syntect GmbH

Hauptstraße 2
64625 Bensheim

Tel.: 06251 85550 87
E-Mail: info@syntect.de

Geschäftszeiten

Montag bis Donnerstag
09:00 – 12:00 Uhr
14:00 – 17:00 Uhr
Freitag
09:00 – 12:00 Uhr

Informationen

Impressum
Datenschutz