Photovoltaik für Investoren und Eigentümer
Unsere Leistungspalette umfasst sämtliche Tätigkeiten von der Planung bis zur schlüsselfertigen Errichtung und Inbetriebnahme durch das zuständige EVU (Energieversorgungsunternehmen).
Unsere Photovoltaik Leistungen im Überblick
Standortakquise, inklusive Verhandeln von Pacht oder Kaufverträgen
Technische Auslegung der möglichen Installationsvarianten
Einholen aller notwendigen Baugenehmigungen und der Einspeisezusage durch das zuständige EVU
Statische Berechnungen bei „Aufdachanlagen“
Bodenuntersuchungen und Gutachten bei Freilandanlagen
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung
Ausschreibung der einzelnen Gewerke und Produkte
Komplette Montage der Solaranlage (Unterkonstruktion, Module, Kabel, Wechselrichter, Verschaltung und Inbetriebnahme mit dem EVU)
Dokumentation
Wartung der Anlage mehrmals jährlich inklusive Fernüberwachung
Beteiligungs- und Investorengeschäft mit Full-Service für Investoren
Photovoltaikanlagen: Ein zu schützendes Investment
Mehr als 1,5 Millionen Photovoltaikanlagen mit einer Gesamtspitzenleistung von 39 Gigawatt – das entspricht etwa 35 Kernkraftwerken – sind auf deutschen Dächern installiert, und wollen ebenso sicher geschützt sein wie das Objekt an sich. Bei der garantierten Einspeisevergütung von 20 Jahren müssen die PV-Anlagen dabei im Laufe ihres Lebens Wind und Wetter trotzen, um sich innerhalb der geplanten Abschreibungszeit zu amortisieren. Blitz- und Überspannungsschäden würden hierbei zu erheblichen Ertragsminderungen führen. Dabei können bereits Ferneinschläge im Umkreis von bis zu 2,5 Kilometern zu Überspannungen führen, welche die Anlage empfindlich schädigen können.
Daher gilt: Bereits bei der Planung einer PV-Anlage sollten Blitz- und Überspannungsschutzmaßnahmen berücksichtigt werden – unabhängig davon, ob die Anlage in ein bereits bestehendes Blitzschutzsystem integriert werden soll oder ein neues Gesamtschutzsystem erforderlich ist. Für bereits errichtete PV-Anlagen ohne Blitzschutz oder nicht vollständiger Blitzschutzanlage überprüfen wir die Anlage und erstellen Konzepte zum Schutz der Anlage – immer unter Berücksichtigung des Ertrages.
Werden PV-Anlagen auf öffentlichen Einrichtungen wie z.B. Krankenhäusern, Schulen etc. oder auf besonders feuergefährdeten Gebäuden wie beispielsweise im landwirtschaftlichen Bereich errichtet, sind Blitzschutzmaßnahmen gesetzlich vorgeschrieben. Gerne beraten wir Sie hier auch zu speziellen Fragen.