Prüfung von Leitern und Tritten gemäß
DGUV Vorschrift 208-016
Wir sind Experten für die Prüfung von Leitern und Tritten nach
DGUV Vorschrift 208-016
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Vorteile einer Prüfung von Leitern und Tritten gemäß DGUV Vorschrift 208-016 durch syntect
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Wahrung der Sicherheit von Mitarbeitern, Sachwerten und Prozessen
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Erfüllung der gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen
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Warum Leitern und Tritte gemäß DGUV V 208-016 prüfen lassen?
In erster Linie geht es bei der Prüfung von Leitern und Tritte nach DGUV 208-016 um die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter und Ihres Unternehmens. Unternehmer haben dafür zu sorgen, dass Leitern und Tritte die innerhalb des Unternhemens von Mitarbeitern genutzt werden wiederkehrend auf ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden.
Laut BetrSichV (Betriebssicherheitsverordnung) müssen alle Arbeitsmittel und somit auch Leitern und Tritte regelmäßig durch eine Prüfung nach DGUV Vorschrift 208-016 geprüft werden.
Für die Prüfung von Leitern und Tritte wurden spezielle Werte ermittelt. Diese Werte sind die Grundlage für Art, Umfang und Fristen der erforderlichen Prüfung. Außerdem liegt es in der Aufgabe des Arbeitgebers, dass er seine Arbeitnehmer mit speziellen Anleitungen und Hinweisen über die Prüfung von Leitern und Tritten nach DGUV Vorschrift 208-016 informiert, sodass der richtige und sichere Umgang mit den zur Verfügung gestellten Leitern und Tritten garantiert werden kann.
Was sollte man über eine Prüfung von Leitern und Tritte nach DGUV Vorschrift 208-016 wissen?
Die Gefährdung durch eine Leiter minimieren indem eine immer Widerkehrende Leiter Prüfung sowie der speziellen Prüfung von Leitern und Tritte stattfindet. Leitern und Tritte gelten als technische Arbeitsmittel, die eine Gefahrenquelle für einen beschäftigten darstellt.
Hierzu gehören Absturzunfälle durch verschiedene technische Mängel oder Unfälle, die durch das eigene Fehlverhalten des Nutzers entstehen. Laut DGUV werden vor allem Risiken bei Arbeiten in geringen Höhen von 1-2 Metern oftmals unterschätzt. Der sichere Umgang mit Leitern und Tritte muss daher im eigenen Betrieb gewährleistet sein. Unfälle hierhingehend können den Unternehmer sehr hohe Kosten verursachen.
Wer darf Leitern und Tritte prüfen?
Unternehmer haben nach § 3 Abs. 3 der BetrSichV die notwendigen Voraussetzungen zu ermitteln und festzulegen, welche die Person erfüllen muss, die von ihm mit der Prüfung von Leitern zu beauftragen ist.
Wie oft sollte eine solche Prüfung von Leitern und Tritte nach DGUV Vorschrift 208-016 durchgeführt werden?
Gesetzlich ist in der geltenden Betriebssicherheitsverordnung §§ 3 und 14 festgelegt, dass eine regelmäßige Prüfung von Leitern und Tritten nach DGUV Vorschrift 208-016 durchgeführt werden muss. Leitern und Tritte sind eines der am häufigsten verwendeten Arbeitsmittel. Sie werden benötigt, um Arbeiten in höheren Bereichen durchzuführen (Waren in Regale lagern, Ordner bzw. Büromaterialien in einen Schrank räumen, kurzzeitige Montagearbeiten, Mal- und Elektroarbeiten…).
Die Gefahren beim Benutzen von Leitern und Tritten werden häufig unterschätzt. Unfallanalysen zeigen, dass nur selten (ca. 5 %) technische Mängel die Ursache von Leiterunfällen sind. Über 90 % der Abstürze sind auf das Fehlverhalten der benutzenden Personen zurückzuführen. Hierzu gehört auch die Verwendung von ungeeigneten Aufstiegshilfen, z. B. Getränkekisten und Bürodrehstühle.
Die häufigsten Unfallursachen sind:
- Sturz durch Gleichgewichtsverlust ca. 45 %
- Fehltritt, Abrutschen ca. 35 %
- nicht bestimmungsgemäßes Benutzen ca. 10 %
- Brüche von Bauteilen ca. 5 %
Um Unfallzahlen durch das Fehlverhalten von Benutzern und Benutzerinnen zu verringern, sind herstellende und importierende Unternehmen verpflichtet, Leitern mit einer dauerhaft angebrachten Betriebsanleitung auszustatten. Genaue Zeitabstände für die Leiterprüfung sowie der Prüfung von Leitern und Tritte richten sich im Regelfall nach den spezifischen Betriebsverhältnissen, dazu zählen die Nutzungshäufigkeit, die Beanspruchung im Zuge der Benutzung und die eigentliche Häufigkeit sowie die Schwere der festgestellten Mängel aus den vorausgegangen Prüfungen. Werden Leitern und auch Tritte oft genutzt, so kann dies dann unter anderem auch eine tägliche anfallende Einsatzprüfung für das Unternehmen bedeuten. In der Regel mindestens nach zwölf Monaten hat jedoch im Zuge von einem Prüfprotokoll eine erneute Prüfung unbedingt zu erfolgen.
Darf jeder eine Prüfung von Leitern und Tritten nach DGUV Vorschrift 208-016 durchführen?
Nein. Leitern und Tritte müssen von einer sachkundigen Person, auf der Grundlage der Betriebssicherheitsverordnung und der DGUV Information 208-016, geprüft werden. Die Prüfergebnisse sind zu dokumentieren und die Leitern und Tritte sind mit einem Prüfsiegel zu versehen. Gerade im Falle eines Unfalls ist das vorhandene Prüfsiegel ein Haftungsthema.
Nutzen Sie die Erfahrung der syntect GmbH und profitieren Sie von:
- einer rechtssicheren Prüfung der Leitern und Tritte
- dem Erhalt der notwendigen Gefährdungsbeurteilungen nach der BetrSichV
- der Festlegung der Prüfintervalle für die Leitern und Tritte
- der Erstellung von Prüfdokumenten für die beauftragte Person
- der Erstellung eines Prüfberichtes mit einer Mängeldokumentation
- der Anbringung des Prüfsiegels
Weiter Informationen zur Prüfung von Leitern und Tritten nach DGUV Vorschrift 208-016 finden Sie hier.
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