Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel gemäß
DGUV-V3 (BGV A3) DIN VDE 0701/0702
Wir sind Experten für die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3 DIN VDE 0701-0702.
Rechtssichere Prüfung & Dokumentation
Erfahrene & zertifizierte Elektrofachkräfte
Vorteile einer Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel
Gewährleistung Ihres Versicherungsschutzes
Gerichtsfeste Dokumentation
Strukturierte Prüfabläufe in enger Absprache mit dem Kunden
Wahrung der Sicherheit von Mitarbeitern, Sachwerten und Prozessen
Inventarisierung mit Barcode in Excel-Datenbank
Erfüllung der gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen
Warum ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel prüfen lassen?
In erster Linie geht es bei der Prüfung um die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter und Ihres Unternehmens. Unter anderem übernehmen auch viele Versicherungen die Kosten, bei einem Schaden von einer elektrischen Anlage, nicht, wenn das Unternehmen seine Geräte nicht nach DGUV Vorschrift 3 geprüft hat. Gerade deshalb ist es so wichtig alle Prüfungen von einem zertifizieren Dienstleister durchführen zu lassen.
Was sind ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel?
Im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) versteht man unter ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel oder auch ortsveränderlichen elektrischen Arbeitsmitteln alle Elektrogeräte die, während Sie an den Stromkreis angeschlossen sind, leicht von A nach B bewegt werden können. Dies sind z. B. Kaffeemaschinen, Drucker, Monitore, Steckdosenleisten, Elektrowerkzeuge, Haushaltsgeräte, Verlängerungsleitungen, Geräteanschlussleitungen usw.
Wer darf ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel prüfen?
Die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel darf durch befähigte Personen und Elektrofachkräfte durchgeführt werden. Wiederholungsprüfungen dürfen auch durch unterwiesene Personen durchgeführt werden. Dies wird nach den Durchführungsanweisungen zu § 5 der Unfallverhütungsvorschrift „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ (BGV/GUV-V A3) geregelt. Nach neusten Festlegungen in der TRBS ist eine Prüfung durch elektrotechnisch unterwiesene Personen nicht mehr möglich. Jedoch kann in Zusammenarbeit mit einer Elektrofachkraft auch elektrotechnisch unterwiesene Personen Tätigkeiten übernehmen und die Elektrofachkraft unterstützen.
In welchen Abständen müssen ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel geprüft werden?
Jeder Unternehmer hat dafür zu sorgen das bei der Benutzung von elektrischen Betriebsmitteln Gefahrenquellen ausgeschlossen bzw. begrenzt werden. Dafür ist sich nach § 5 der Unfallverhütungsvorschrift „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ zu richten um Art, Umfang und Fristen der erforderlichen Prüfungen zu ermitteln.
Die folgenden Prüffristen für ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel sind Richtwerte und gelten für normale Betriebs- und Umgebungsbedingungen. Bei sehr stark beanspruchten Umgebungen sind kürzere Prüffristen festzulegen.
24 Monate
- Text- und Datenverarbeitungsgeräte
- Diktiergeräte
- Tageslichtprojektoren
- Tischleuchten
- Belegstempelmaschinen
- Buchungsautomaten
- Ventilatoren
- Verlängerungs- und
Geräteanschlussleitungen - Mobile Kopiergeräte
usw.
- Föne
- Frisierstäbe
- Infrarotleuchten
- Rasiergeräte
- Flaschenwärmer
- Heizöfen
- Elektrische Handgeräte
- Tischleuchten
- Stehleuchten
- Verlängerungs- und
Geräteanschlussleitungen - Radios
usw.
12 Monate
- Laboratorien
- Werkstätten/Baustellen
- Feuerwehren/ Technische Hilfeleistung
- Gebäudereinigung
- Unterrichtsräume in Schulen
- Wäschereien
- Rotationsverdampfer
- Bewegliche Anaylsegeräte
- Heizgeräte
- Messgeräte
- Netzbetriebene Tischleuchten
- Rührgeräte
- Verlängerungs- und
Geräteanschlussleitungen
usw.
- Hand- und Baustellenleuchten
- Handbohrmaschinen
- Bohrhämmer
- Band- und Schwingschleifer
- Handkreissägen
- Winkelschleifer
- Schweißgeräte
- Lötkolben
- Belüftungsgeräte
- Flüssigkeitsstrahler
- Mobile Tischkreissägen
- Mobile Abrichthobelmaschinen
- Späneabsaugungen
- Mischmaschinen
- Stichsägen
- Heckenscheren
- Häcksler
- Rasenmäher
- Verlängerung- und
Geräteanschlussleitungen
usw.
- Elektrische Handgeräte
- Handleuchten
- Flutlichtscheinwerfer
- Umfüllpumpen
- Verlängerungs- und
Geräteanschlussleitungen
usw.
- Staubsauger
- Bohner- und Bürstengeräte
- Teppichreinigungsgeräte
- Verlängerungs- und
Geräteanschlussleitungen
usw.
Elektrische Betriebsmittel
im Bereich Medien:
- Dia-, Film-, Tageslichtprojektoren,
Videogeräte usw. - Verlängerungs- und Geräteanschlussleitungen usw.
Elektrische Betriebsmittel
im Bereich textiles Gestalten:
- Bügeleisen
- Nähmaschinen
- Verlängerungs- und Geräteanschlussleitungen usw.
Elektrische Betriebsmittel
im Bereich Hauswirtschaft:
- Toaster
- Handrührgeräte
- Warmhalteplatten
- Verlängerungs- und Geräteanschlussleitungen usw.
Elektrische Betriebsmittel
im Bereich Technikunterricht:
- Lötkolben
- Dekupiersägen
- Handbohrmaschinen
- Schwingschleifer
- Standmaschinen für
Holzbearbeitung - Verlängerungs- und Geräteanschlussleitungen usw.
Elektrische Betriebsmittel
im naturwissenschaftlichen
Unterricht:
- Heizplatten
- Elektrolysegeräte
- Netzgeräte
- Signalgeneratoren
- Oszilloskope
- Verlängerungs- und Geräteanschlussleitungen usw.
Elektrische Betriebsmittel
im Werkstattbereich von
berufsbildenden Schulen:
- Geräte vgl. Abschnitt Werkstätten
usw.
- Bügeleisen
- Mobile Bügelmaschinen
- Nähmaschinen
- Verlängerungs- und
Geräteanschlussleitungen
usw.
6 Monate
- Aufschnittmaschinen
- Kaffeeautomaten
- Kochplatten
- Toaster
- Rührgeräte
- Wärmewagen/Warmhaltegeräte
- Verlängerungs- und
- Geräteanschlussleitungen
- Elektrische Handgeräte
- usw.
- Ausnahmen:
Sonstige Küchen 12 Monate
- Flüssigkeitsstrahler
- Wassersauger (Saugschrubb-Geräte),
- Verlängerungs- und
- Geräteanschlussleitungen,
- Unterwassersauger
- Zentrifugen usw.
- Betäubungszangen
- Elektrisch betriebene Sägen
- Elektrisch betriebene Messer
- usw.
Weitere Informationen zur Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel finden Sie auf der offiziellen Webseite der DGUV.
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